Aktuelle Nachrichten

Das Praxisproblem

Seit einiger Zeit liest man von einem „Geschäftsmodell Handwerker-Widerruf“. Dieses soll Anlass dafür sein, dieses „Geschäftsmodell“ einmal näher zu beleuchten. Wir hatten an dieser Stelle erstmals im Jahr 2015 über eine Entscheidung des LG Freiburg (Breisgau) zu dieser Problematik berichtet.

BGH, Versäumnisurteil vom 11.07.2023, Az. II ZR 116/21

Das Praxisproblem

Streitereien zwischen Gesellschaftern einer aus nur zwei Personen bestehenden GmbH sind keine Seltenheit und immer wieder auch Gegenstand von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs.

LG Berlin, Urteil vom 07.03.2023, Az. 63 S 218/21

Das Praxisproblem

Wohnraummietverträge sehen nicht selten eine Bruttokaltmiete vor, hierunter ist die Nettokaltmiete (also die „eigentliche Miete“) zuzüglich der „kalten Nebenkosten“ (alle Nebenkosten mit Ausnahme der Heiz- und Warmwasserkosten) zu verstehen.

Das Praxisproblem

Die Preise für sog. Balkonkraftwerke, also Solarpaneele, die ohne großen Aufwand, sprichwörtlich an jeden Balkon montiert und an das Stromnetz angeschlossen werden können, sind drastisch gefallen.

Der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien oder Gewerbebetrieben setzt die Beschaffung und Bereitstellung einer Vielzahl von Informationen voraus. In der Regel verlangt der Käufer vor Vertragsschluss die Zusammenstellung dieser Informationen, sodass er sich ein vollständiges Bild über alle von ihm für erheblich gehaltenen Tatsachen des Kaufgegenstandes verschaffen kann. Die bereitgestellten Informationen dienen auch als eine Kalkulationsgrundlage für den Kaufpreis und mögliche Risiken.

Häufig sind die genauen Grundstücksgrenzen bei der Besichtigung des Grundstücks nicht erkennbar. Es befindet sich häufig der Zaun oder eine andere Grenzeinrichtung nicht auf der Grundstücksgrenze. Wo sich die Grundstücksgrenzen tatsächlich befinden, offenbart nur das Liegenschaftskataster und die Position des Grenzzeichens, des Grenzsteines, des Grenznagels oder -rohrs.

Als Vermieter von (Gewerbe-) Immobilien kennen Sie dieses Problem:

Der Mieter gibt das Mietobjekt nach Ende des Mietverhältnisses im beschädigten und/oder mangelhaften Zustand zurück. Damit das Mietobjekt erneut vermietet werden kann, müssen die Schäden beseitigt und die Mängel behoben werden.

Möchten Sie den Mieter zur Behebung der Schäden auffordern oder die Kosten der Selbstvornahme ersetzt bekommen, ist Eile angesagt!

Sie haben es schon vielfach gelesen: Das Risiko, dass eigenhändig formulierte und erstellte Testamente unwirksam sind, ist hoch!


Kennen Sie die Formanforderungen? Hier zwei Fälle zur Verdeutlichung:

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